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PARLAMENTARISCHER ABEND 6.6. 2018 Nachtrag

Biogas: Bundesregierung will Flexprämie verlängern

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In dieser Woche ist das politische Anliegen der Flexibilsierung ein großes Stück vorangekommen, wie am 6. Juni 2018 beim Parlamentarischen Abend des BEE bekannt wurde, zu dem die Flexperten eingeladen hatten. Thomas Bareiß, Staatssekretär des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Energie, verkündete die Absicht der Bundesregierung, sich auch in Zukunft auf den Beitrag der Bioenergie zur Energiewende zu stützen. Und ganz konkret:

Die Förderung der Flexibilisierung von Biogasanlagen wird fortgesetzt – auch nach dem Flexdeckel!

Soweit zu hören war, besteht Konsens in den Koalitionsabstimmungen über das EEG-/KWKG-Änderungsgesetz, das auch als „100-Tage-Gesetz“ bezeichnet wird, weil es dringende Änderungen zur EU-Konformität enthält. Allerdings ist das Paket noch nicht fertig geschnürt und die Verabschiedung des Gesetzes aktuell nicht sicher, da einigen MdB der im Koalitionsvertrag vereinbarte beschleunigte Ausbau zu schnell zu gehen scheint, weil das Netz nicht gut genug ausgebaut sei. Umso wichtiger ist es, Biogas und auch Biomethan-BHKW zu flexibilisieren, weil dann mehr Strom aus Wind und Sonne ins Netz aufgenommen werden kann. Offenbar ist daher die Flexibilitätsprämie zwischen den Koalitionären unstrittig – das ist ein großer Fortschritt.

Hinter diesen Fortschritt werden das Ministerium und die Koalitionäre wohl nicht zurückfallen. Der gefundene Kompromiss beinhaltet, dass es zwar zunächst bei einer Deckelung der Zubaumenge bleibt und dieser sogar auf 1.100 MW abgesenkt wird. Die Frist aber, in der man anschließend bei der BNetzA den Anspruch an die Flexprämie anmelden muss, wird auf 16 Monate verlängert.

In einer solchen Zeitspanne kann jedes Flex-Projekt noch zum Abschluss gebracht werden. Wenn der Flexdeckel im Sommer 2019 erreicht sein wird, kann die Branche mit Rechtssicherheit für den Flex-Zubau bis Ende 2020 rechnen. Auch anspruchsvolle Projekte können ab sofort wieder begonnen werden. Damit können noch 500, 1.000 MW oder noch mehr Leistung zugebaut werden. Mehr als eine Milliarde Investitionen werden in die Branche fließen. So wird Biogas zu einer verlässlichen Quelle für Strom an Stelle von Kohlestrom und Kernenergie.

Dabei sollte die Branche darauf achten, dass die Projekte auch so realisiert werden, wie es dem Sinn und Zweck der Flexibilisierung entspricht. Es sollte zukünftig keine Anlage noch nach der „Flexibilisierung“ weiter im Dauerbetrieb einspeisen und das Flex-BHKW nur als Ersatz für das alte BHKW nutzen. Nur wenn zum Ende der gewährten Frist gezeigt wird, wie sinnvoll die Biogasbranche energiepolitisch ist, hat die Forderung nach einer endgültigen Beseitigung des Deckels eine Chance.

Die Flexperten werden dazu eine neue Informationskampagne auflegen, Betreiber und ihr Umfeld informieren, zur konsequenten Flexibilisierung ermutigen und mit geeigneten Planern zusammenbringen, um die zahlreichen Hürden auf dem Weg dorthin leichter zu überwinden.

Leider ist bisher noch keine Lösung für die „Früh-Flexibilisierer“ erkennbar. Wer sich zu früh oder zu zaghaft in die Flexprämie gemeldet hat, sollte für einen zweiten Zubau die volle Flexibilitätsprämie erhalten können. Sonst geht die Chance an zwei Dritteln der Anlagen endgültig vorbei. Auch an einer „2. Chance für Früh-Flexibilisierer“ werden die Flexperten noch weiter arbeiten.

Heute danken wir allen Mitwirkenden in der Politik, allen Verbündeten bei der Lobbyarbeit und allen Unterstützern der Flexperten, die diesen wichtigen Teilerfolg möglich gemacht haben!!!

Ext. Artikel zur Veranstaltung