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BMWi „Energie-Sammelgesetz"

Reform des Flexdeckels

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Ja, es ist ein wichtiger Teilerfolg: Im Referentenentwurf des BMWi „Energie-Sammelgesetz“ steht als letzter Punkt zum EEG die Reform des Flexdeckels*! Der Entwurf und die Aussagen der Fachpolitiker lassen erwarten, dass dies schon in den kommenden Tagen im Kabinett beschlossen und noch in diesem Jahr so verabschiedet wird.

Damit besteht Planungssicherheit zunächst bis Ende 2020 – bis dahin kann die Biogasbranche noch zeigen, dass sie einen Platz in der Stromversorgung der Zukunft verdient.

Die Flexperten werden weiter daran arbeiten, dass auch „Früh-Flexibilisierer“ und solche, die keine 10-Jahre Flexprämie mehr haben, eine optimale Flexibilisierung umsetzen können. Gemeinsam mit dem Fachverband Biogas wollen wir das Konzept „OptiFlex“ politisch durchsetzen und noch in das Energie-Sammelgesetz einbringen (siehe unten).

Wie auch immer das Ringen um OptiFlex ausgeht, müssen die Biogas-Betreiber weiter informiert und angeregt werden, ihre Flexibilisierungen konsequent systemdienlich auszurichten. Nur so hat Biogas eine Zukunft im Strommarkt.

Für mehr Informationstransfer wurde die Flexperten-Geschäftsstelle durch Janis Matthes (MSc Erneuerbare Energien) verstärkt.

Dem dient auch der Messestand und das FlexForum auf der energy decentral. Dort präsentieren über 20 Referenten während der Messezeit Fachvorträge zur Flexibilisierung. Alle Netzwerkpartner sind besonders herzlich dazu eingeladen!

Bitte reichen Sie diese Einladung auch an Ihre Kunden und Geschäftspartner weiter!

Das aktuelle Programm wird im Biogasjournal und auf den Webseiten des Fachverbands Biogas publiziert. Im Programm haben wir noch ein wenig Luft und können noch einzelne Fachbeiträge aufnehmen, vorzugsweise über die praktische Umsetzung von Flexprojekten.

Außerdem freuen wir uns über alle – auch neuen – Netzwerkpartner, die ihr Engagement mit einem Rollup-Display auf dem Flexpertenstand zeigen (siehe unten)! Wer dies noch tun möchte, wendet sich an Janis Matthes, jm@kwk-flexperten.net oder mobil 0157 736 325 25.

Bis bald, vielleicht in Hannover!

Flex-Deckel-Reform

Was ändert sich? Der Flex-Deckel wird laut Entwurf auf 1.000 MW abgesenkt, aber die Karenzzeit auf 16 Monate verlängert. Wenn der Zubau an installierter Leistung trendgemäß von 25 auf 30 MW je Monat ansteigt, wird dieser Deckel am im Laufe des Juni 2019 erreicht. (Würde diese Zahl noch auf die ursprünglich vorgesehenen 1.100 MW korrigiert, geschähe dies im September 2019.)

Alle Anlagen, deren flexible Leistung bis zum 30.September 2020 bei der BNetzA per Umweltgutachten nachgewiesen wird, haben dann noch Anspruch auf die Flexibilitätsprämie (bei 1.100 MW: 31.12.2020). Damit wären alle Flexibilisierungsprojekte, die innerhalb der kommenden 23 Monate (26 Monate) realisiert werden können, von der Unsicherheit über den Flexdeckel befreit!

Hier der aktuelle Text:

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Stand 31.10.2018)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften.

neuer flexdeckel

Artikel 1 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Anlage 3 Nummer I 5 wird wie folgt gefasst:

  • 5. Der Anspruch auf die Flexibilitätsprämie entfällt für zusätzlich installierte Leistung, die als Erhöhung der installierten Leistung der Anlage nach dem 31. Juli 2014 an das Register übermittelt wird, ab dem ersten Tag des 16. Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem der von der Bundesnetzagentur nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 93 veröffentlichte aggregierte Zubau der zusätzlich installierten Leistung durch Erhöhungen der installierten Leistung nach dem 31. Juli 2014 erstmals den Wert von 1 000 Megawatt übersteigt.“

Opti-Flex

Was fehlt noch? Das Konzept OptiFlex soll die zeitliche Stauchung der Flexibilitätsprämie ermöglichen: für Anlagen, die bereits die Flexprämie angemeldet oder in Anspruch genommen haben, oder ältere Anlagen. Ohne Opti-Flex bliebe die Flexdeckel-Reform volkswirtschaftlich wenig produktiv, weil etwa zwei Drittel der Bestandsanlagen aus der konsequenten Flexibilisierung ausgeschlossen sind. Dazu soll das Gesetz ergänzt werden, sinngemäß: „Bei einer Leistungserhöhung während der bereits begonnenen Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie, oder bei einer EEG-Restlaufzeit von weniger als 10 Jahren, kann der im Lauf von 10 Jahren erreichbare Gesamtbetrag der Flexibilitätsprämie, gemindert um bereits erhaltene Flexibilitätsprämie für dieselbe Anlage, zu jeweils gleichen Teilen in den verbleibenden Jahren der Berechtigung in Anspruch genommen werden.“  

Zur Sicherung der Effizienz der Förderung schlägt der Fachverband vor, dass der Anspruch auf Flexibilitätsprämie nur für installierte Leistung besteht, die tatsächlich für den flexiblen Betrieb und wechselnde Residuallasten zur Verfügung steht und an mindestens 1.000 Betriebsstunden des Jahres betrieben wird.

Messestand Flexperten

Auf dem FlexForum der energy decentral vom 13. bis 16. November in Hannover präsentieren mehr als 20 Referenten aus Wirtschaft und Forschung aktuelle Entwicklungen, Planungskonzepte und Technik für die Flexibilisierung von Biogas-BHKW. Betreiber erfahren, wie sich Ihre Anlage sich für Flexbetrieb eignet und welche Betriebsweise wirtschaftlich optimal ist. Sie finden auch individuelle Beratung von erfahrenen Planern und alle Kniffe über den Netzzugang auch für große BHKW.

Etwa 15 Netzwerkpartner – Flex-Lotsen, Hersteller und Dienstleister – zeigen sich auf dem Flexperten-Stand mit einem Display.