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Ergebnisse des runden Tisches zum Flexibilitätszuschlag (EEG 2021 § 50a)

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In der vergangenen Woche hat die Clearingstelle EEG/KWKG die „Handlungsempfehlungen“ des runden Tisches zum § 50a EEG 2021 veröffentlicht.

Damit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun eine Grundlage, die unklare und vertrauensschädigende Klausel durch eine bessere Regelung zu ersetzen. 

Die Handlungsempfehlung richtet sich auch an die Bundestagsabgeordneten, die derzeit über ein Gesetz zur Durchführung des EEG beraten. 

Wir bitten alle politisch Verantwortlichen, die Formulierung im Anhang 2 der Handlungsempfehlungen in die aktuelle Beschlussfassung zu übernehmen. 

Die darin vorgeschlagene Kürzung des Flexzuschlags ist angemessen, praktikabel und wird von allen am runden Tisch vertretenen Verbänden und Institutionen, darunter (BDEW, VKU und BEE) mitgetragen. Auch die Branche selbst kann damit leben.

Eine ausführliche und zahlenmäßige Begründung weist nach, dass die vorgeschlagene Förderung nicht gegen die EU-Beihilferichtlinien verstößt.

Wenn Sie von der Streichung des Flexzuschlages betroffen sind, empfehlen wir, eine E-Mail mit den oberen Absätzen dieses News an Ihre Bundestagsabgeordneten zu senden; gerne auch mit weiteren Begründungen. 

 

Was steht drin? 

 

Die Experten aus Forschungsinstututen und Verbänden waren sich einig geworden: 

  • Eine gesetzliche Nachbesserung der unklaren Formulierung ist zwingend. 
  • Die Streichung des Flexzuschlags für bereits mit der Flexprämie geförderte Anlagen ist nicht richtig; stattdessen sollte der bereits geförderte Leistungsanteil in der zweiten Förderperiode einen „mit Augenmaß“ verringerten Flexzuschlag von noch 50 € pro kW erhalten. 
  • Zusätzlich sollte der Gesetzgeber auch eine Reform der Flexibilitätsprämie anpacken, um das Potenzial des regelbaren Stroms aus Biogas für die Sicherung der Versorgung noch zu heben. Das war jedoch nicht Aufgabe dieses runden Tisches, daher wird aus dem Kreis ein separater Vorschlag an die Politik folgen.

Was diese Handlungsempfehlung genau bedeutet, wie sie nun noch vor der Wahl ins Gesetz kommen kann und was außerdem zu tun bleibt, darüber möchten wir unsere Partner, die Auftraggeber des Gutachtens und die Freunde des Netzwerks informieren. 

 

Wir laden ein zu unserem: 

 

Online-Meeting „update Politik“ 
am Donnerstag, 20. Mai 2021 von 9:00 bis 11:00 Uhr.

 

Bitte melden Sie sich hier an (wenn nicht schon geschehen)! 

 

Mit der Anmeldung erhalten Sie den Zugangs-Link.

Themen:

  • Ergebnis des runden Tisches zum Flexzuschlag (§ 50a EEG 2021)
  •  Kommt die Reparatur noch vor der Bundestagswahl?
  • Das Aus im Norden? hochflexible Biomethananlagen
  • Stand des Projekts VisuFlex
  • immer noch wichtig: Reform der Flexprämie (§ 50b EEG)
  • Was geht im EEG 2021 - Kampagnenarbeit der Flexperten

Bitte melden Sie sich hier an. Für Netzwerkpartner kostenlos. Wenn Sie sich als noch-nicht-Netzwerkpartner anmelden, gehen wir davon aus, dass Sie es werden wollen. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Meeting. (Wir bitten um Nachsicht, dass das Online-Meeting am 11. Mai aus aktuellem Anlass sehr kurzfristig angesetzt wurde – außerdem hat ein Dateifehler dazu geführt, dass die Einladung Sie vielleicht gar nicht erreicht hat.)

 

Um was geht es insbesondere?

 

Nach dem seit 1.1.2021 gültigen EEG verlieren viele Betreiber von flexiblen Biogasanlagen Hunderttausende von Euro und wichtige Punkte bei Wettbewerb in der Ausschreibung um die zweite Förderperiode. Damit kam die Flexibilisierung des Biogasanlagen-Bestands zum Erliegen, obwohl dies für die Energiewende außerordentlich wichtig ist.

Das Netzwerk Flexperten und die verbündeten Verbände (vor Allem B.KWK und Fachverband Biogas) haben sich im politischen Berlin seit Monaten engagiert, um diese Kürzung zu bekämpfen. 

Auf Anregung unseres Netzwerkpartners energethik ingenieure haben viele Betreiber eine Protestliste gegen den § 50a unterschrieben. 

Zum Glück war die Klausel im Gesetz so ungenau formuliert, dass sie ohnehin nicht aussagekräftig, und deshalb auch korrekturbedürftig war. Deshalb haben wir die gutachterliche Stellungnahme zum § 50a im EEG 2021 initiiert, vorfinanziert und koordiniert. Die Ergebnisse des Gutachtens zeigt eine Präsentation und ein Mitschnitt eines Vortrags der Autoren Veronika Widmann und Dr. Hartwig von Bredow.

Über 50 Betreiber haben als Mitauftraggeber das Gutachten in einer personalisierten Version erhalten, um es bei ihren Bundestagsabgeordneten mit größerem Nachdruck einzusetzen. Sie haben damit die Kosten des Gutachtens sowie die Lobbyarbeit der Flexperten auch finanziell unterstützt – danke!

 

Was bringen Proteste?

 

Die Proteste und unsere Arbeit wirken:

Eine Gruppe von Abgeordenten der Union[1] hat die Staatssekretäre im Energieministerium um eine Überarbeitung des EEG gebeten.

Das BMWi hat daraufhin die Clearingstelle EEG/KWKG beauftragt, einen runden Tisch einzuberufen, um eine Lösung zu finden.

Daran haben wir gemeinsam mit Fachverband Biogas, Hauptstadtbüro Bioenergie, B.KWK, BEE, C.A.R.M.E.N., BDEW, VKU und einige der wichtigsten Forschungsinstitute mitgearbeitet.

Die Handlungsempfehlungen des runden Tisches an die Politik haben gute Aussichten, dass diese Vorschläge im Licht der Beschleunigung der Energiewende (aufgrund des Urteils des BVerfG) noch vor der Wahl umgesetzt werden.

Beim „update Politik“ erfahren auch, was wir noch gemeinsam beitragen können, damit die Ergebnisse des runden Tisches noch in dieser Legislaturperiode ins Gesetz einfließen.

 

[1] Artur Auernhammer, Peter Bleser, Gitta Connemann, Hansjörg Durz, Hermann Färber, Alois Gerig, Astrid Grotelüschen, Axel Knoerig, Dr. Andreas Lenz, Johannes Röring, Stefan Rouenhoff, Albert Stegemann, Peter Stein