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Protest gegen Kürzungen beim Flexzuschlag

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Der Gesetzgeber hat beim EEG 2021 in letzter Minute deutlicheVerschlechterungen für Biogasanlagenbetreiber beschlossen – auch rückwirkend für bestehende Anlagen.

15.01.2021 von Hinrich Neumann

Kaum ist das EEG 2021 in Kraft, bereiten Anlagenbetreiber und Firmenvertreter schon eine verfassungsrechtliche und beihilferechtliche Prüfung vor. Hintergrund ist eine neue Regelung zum Flexibilitätszuschlag (kurz: Flexzuschlag) für Biogasanlagen. Diesen haben bislang Anlagenbetreiber erhalten, die nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung weitere zehn Jahre lang eine Vergütung für den Strom bekommen (zweite Vergütungsperiode). Der Flexzuschlag in Höhe von jetzt 65 €/kW der gesamt installierten Leistung ist als Investitionsförderung für den Kauf von größeren BHKW, Gasspeichern usw.gedacht.

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