Die Förderung der Erneuerbaren Energien zeigt Wirkung.  Die Einspeiseleistung aus PV- und Windenergieanlagen ist deutlich gestiegen.

Biogasanlagen wurden zu Beginn dieser Entwicklung als Dauerläufer zur Produktion von Grundlast konzipiert. Heute wird keine Grundlast mehr benötigt. Stattdessen muss die schwankende Einspeisung der fluktuierenden EE-Erzeuger ausgeglichen werden. Der weitere Ausbau der EE und die geplanten Abschaltungen konventioneller Kraftwerke werden diese Entwicklung weiter befeuern.

Mit der Einführung der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen und dem Flexibilitätszuschlag für Neuanlagen und die zweite Vergütungsperiode wurden für Biogasanlagenbetreiber wirtschaftliche Anreize geschaffen, die Biogasanlagen auf die neuen Anforderungen auszurichten.

Mehr als die Hälfte der Anlagenbetreiber haben bereits die Flexprämie in Anspruch genommen, betreiben aber überwiegend ein BHKW im Dauerlauf. Das gealterte BHKW wurde um ein neues BHKW der gleichen Leistungsklasse ergänzt (+100 %). Das neue BHKW hat einen höheren elektrischen Wirkungsgrad und wird bevorzugt für die Verstromung eingesetzt.

Das Bestands BHKW geht in den „Erhaltungsbetrieb“ und läuft nur noch, wenn überschüssiges Biogas verwertet werden muss. Das ist auf dem ersten Blick eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise, aber langfristig von Nachteil. Am Ende der 20 Jahre EEG-Laufzeit stehen dann zwei Motoren an der Biogasanlage, die Ihre technische Lebensdauer von 80.000 Betriebsstunden erreicht haben. Welches BHKW soll nun in den nächsten 10 Jahren Anschlussförderung die Verstromungsleistung sicher übernehmen? Wer sich bei der Flexibilisierung mit der Verdoppelung der Leistung begnügt, steckt am Ende der EEG-Laufzeit in einer betriebswirtschaftlichen Sackgasse.

Wer also aktuell über die Flexibilisierung nachdenkt, wird viele Argumente dafür finden, dieses Förderinstrument so weit wie möglich auszunutzen. Tatsächlich muss man aber zunächst mit erheblichen Anstrengungen für Planung, Genehmigungsverfahren und Umsetzung rechnen.

Ausblick

Auch Europa steckt mitten im Klimawandel. Immer mehr Ereignisse zeigen, dass die Klimaschäden viel teurer sein werden als eine vorbeugende Energiewende. Auch bei deutlich schnellerem Ausbau der erneuerbaren Energien werden die Strombedarfe nicht jederzeit gedeckt – im Gegenteil: ein möglichst früher Kohleausstieg stellt die Frage, wie die verbleibende Residuallast gedeckt werden kann.

Dazu kann Biogas einen sehr wichtigen Beitrag leisten: Mit der Verwertung von landwirtschaftlichen Reststoffen, insbesondere Stroh, Mist und der Aufwuchs von Naturschutz- und Blühflächen kann die Biogaserzeugung noch deutlich wachsen. Konsequent in Speicherkraftwerken eingesetzt, könnte Strom aus Biogas dezentral einen Spitzenstromerzeugung von 20 bis 30 GW beitragen – das ist ein Löwenanteil des absehbaren Bedarfs, kurzfristig erschließbar, nachhaltig und kostengünstig.

Inzwischen steigen die Strompreise im Großhandel in unvorhergesehenem Ausmaß und die Differenz zwischen den Großhandelspreisen für konventionellen Strom und den Erlösen für BHKW-Betreiber verringern sich. Das entlastet die EEG-Umlage und verbessert die Anreize zum Bau von Speicherkraftwerken gleichermaßen. Betreiber von Biogasanlagen sollten unverzüglich die neuen Chancen prüfen und sich an entsprechende Fachleute wenden.