Volkswirtschaftliche Kosten der Flexibilisierung

Differential der Wirtschaftlichkeit

Dreh- und Angelpunkt für die Bewertung der flexiblen Biogasanlagen ist das Differential der Wirtschaftlichkeit. Mit Hilfe der Flexibilisierung wird Biogas  nicht nur zu einer Quelle für Strom und Wärme, sondern wirkt auch als Speichermedium und bietet eine systemische Ergänzung sowie Absicherung zu den nicht steuerbaren Energieressourcen Wind und Sonne.

kurzfristig erhebliche regelbare Erzeugungskapazitäten benötigt

Kein bekanntes oder vorstellbares Zubauszenario für den Ausbau von Wind- und Solarenergie kann den Bedarf an Strom zu jeder Zeit decken. Die meisten Flexibilitäten nutzen die zeitweiligen Übermengen als flexible Nachfrage (z.B. Elektromobilität, Power-to-Heat), können aber wenig zu Unterdeckungen beitragen. Die Nutzung von eingespeichertem Strom aus Pumpspeicherwerken, Batterien oder Wasserstoff ist aufwändig und steht in kurzer Zeitperspektive nur sehr begrenzt zur Verfügung.

Zunächst kommt es darauf an, nach dem Abschmelzen der Überkapazitäten im deutschen Stromnetz die stillgelegten Kraftwerke zu ersetzen. Es werden also schon kurzfristig erhebliche regelbare Erzeugungskapazitäten benötigt, die auch langfristig noch, aber in immer kürzeren Zeiträumen, eingesetzt werden. Diese Kraftwerke sollten höchst effizient sein und ohne fossile Treibstoffe betrieben werden, bzw. auf regenerative Treibstoffe umgestellt werden können. Auf dieses Bedarfsprofil passen Biogas- und Biomethan-BHKW ideal.

Die Flexibilisierung einer Biogasanlage stellt aus ihrem Biogasspeicher solche regelbare zusätzliche Leistung bereit, wobei die großen Substratvorräte nur begrenzt und auch bsiher nur träge mobilisierbar sind. Hier sind allerdings in der Praxis bereits rasche Fortschritte zu beobachten.

Die Flexibilisierung einer bestehenden Biogasanlage kostet den Fördergeber nur etwa 85 T€/Jahr je MW Biogas-BHKW1. Typischerweise reicht der Gasspeicher für 12 MWh Stromerzeugung, wobei im Fall einer dunklen Flaute für weitere 20 – 50 MWh zusätzliches Biogas mobilisiert werden2 kann. (Eine solche Anlage hat 2.000 – 4.000 MWh Rohstoffvorrat.)

Zum Vergleich: Diese Kapazität von 50 MWh aus einem Batteriespeicher würden 1 Million €/Jahr kosten (bei Preisen, die für 2025 erhofft werden3). Neue Gaskraftwerke werden heute mit etwa 200 T€/MW, Großanlagen mit ab 110 T€/MW bezuschusst4.

Die Förderung der Flexibilisierung sollte nicht gekürzt, sondern mit einer Reform gestärkt werden, um die Energiewende sicherer, nachhaltiger und bezahlbar zu machen!

Das muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen, denn sonst drohen verlorenen Jahre, in denen viele Betreiber die Weichen Richtung Stilllegung stellen und das Potenzial verloren geht.

Die rechtsgutachterliche Stellungnahme zeigt, dass die Regelung der Kürzung ohnehin nicht administrierbar ist. Dennoch genügte das

für die Verunsicherung, derentwegen die Investitionsdynamik gestoppt wurde.

Quellen:

[1] Biogasanlagen erhalten bis zu 1.300 €/kW installierte Leistung bei 20 Jahren Nutzung.

2 Eine flexible Biogasanlage kann durch mehr Substratfütterung die Gasmenge steigern, vorsichtig gerechnet: 50 % mehr Biogas während 10 Tagen „Dunkelflaute“

3 Kostenannahme für 8-Stunden-System 200 €/kWh.

4 KWK-Zuschlag lt. Ausschreibungsergebnis, bei Großanlagen > 50 MW mit gesetzlichem Wert, 10 Jahre.