Warum sind die Änderungen so zeitkritisch?

Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands wieder aufzunehmen und stringent fort zu setzen

Die Biogas-Flexibilisierung kam erst mit dem EEG 2017 durch die Kombination der Flexprämie mit dem Flexzuschlag in der 2. Vergütungsperiode richtig in Gang. Der sich nähernde Deckel ließ die Investitionsdynamik zurückgehen; neue Projekte werden bereits seit Sommer 2019 nicht mehr begonnen. Durch die Fristverlängerung 2020 wurden nur bereits laufende Projekte „gerettet“.

der energiewirtschaftliche Nutzen in den kommenden Jahren ist erheblich

Ein Neustart der Investitionstätigkeit muss dafür sorgen, dass die Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands wieder aufgenommen und stringent fortgesetzt wird. Daher sind neue anspruchsvolle Flex-Projekte erst mit einer IBN ab 2022 zu erwarten. Etwa 85 % Anlagen die vor 2011 in Betrieb gingen, werden von der bisherigen Flexprämie mit 10-jähriger Laufzeit dann nicht mehr erreicht.

Meistens muss bei einem Flex-Projekt auch ein Investitionsstau in den Betrieben aufgelöst werden, da die Betreiber bisher nur bis zum Ende der 20 Jahre EEG-Vergütungsperiode (1. VP) planen konnten. Für eine Verlängerung um 10 Jahre (2. VP) in der Ausschreibung werden neue sicherheitstechnische Anforderungen an die Betreiber gestellt: BImSch-Verfahren, oft auch StörfallVO, Emissionsschutz nach TRAS 120 (Biogasspeicher), Abgaswerte nach 44. BImSchV (BHKW mit permanenter Abgasmessung und SCR-Katalysator), Gewässerschutz (Umwallung) etc. Das ist alles richtig und sinnvoll, aber ein Hemmnis.

Deswegen gelingt die Transformation der Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung meist nur mit einer erheblichen Investition. Ohne die Flexibilitätsprämie sind viele landwirtschaftliche Betreiber nicht dazu in der Lage. Ohne die Flexibilitätsprämie können viele Banken im Landwirtschaftssektor die Flex-Investitionen nicht finanzieren. Eine Aussicht auf einen Erfolg bei der Ausschreibung ist dafür zu wenig.

Mit der aktuellen Neuregelung ist ein Zubau von Leistung ist nur noch wirtschaftlich, wenn der Betreiber damit bis zum Beginn der zweiten Vergütungsperiode und einem sicheren Zuschlag abwartet.

Die Weiterentwicklung von Biogas ist zeitkritisch, denn der energiewirtschaftliche Nutzen in den kommenden Jahren ist erheblich. Die Reform der Flexibilitätsprämie darf nicht auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden, denn dann käme sie für die meisten Anlagen zu spät.