Zusammenfassung, Ergebnisse und Ausblick

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Zusammenfassung Themenraum 1

Mathias Plöchl, B3 Bioenergie Beratung Bornim GmbH

Die Verwertung von landwirtschaftlichen Reststoffen wie Gülle und Mist in Biogasanlagen zu Wirtschaftsdünger erhöhen die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. So werden Treibhausgas-Emissionen in der Landwirtschaft und im Energiesektor vermieden durch die Vergärung vermieden. Der großflächige Anbau von alternativen Energiepflanzen zur Verbesserung der Biodiversität und Minderung der THG-Emissionen im Landwirtschaftssektor sind mit Biogasanlagen möglich. Derzeit werden die Kosten für die Nutzung nachhaltiger Pflanzen und landwirtschaftlichen Reststoffen auf die Stromgestehungskosten der Biogasanlage umgelegt. Die Vorteile, vor allem die der THG-Minderung, kommen jedoch dem Landwirtschaftssektor zu Gute. Eine klare landwirtschaftliche Förderung für die Nutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen und den Anbau von alternativen Pflanzen würde die Energiekosten der Bioenergie deutlich senken.

Zusammenfassung Themenraum 2

Isabelle Grudda, LEE Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

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Das Abschalten des fossilen Kraftwerkparks führt zu keinen black-out in Deutschland. Biogasanlagen können klimafreundlich und dezentral Leistungsschwankungen ausgleichen. Dafür müssen die bestehenden Anlagen erhalten und flexibilisiert werden. Für den Erhalt der Anlagen müssen die Ausschreibungsvolumina erhöht werden und das Ausschreibungsverfahren angepasst werden.

Zusammenfassung Themenraum 3

Martin Lass, Agrarservice Lass GmbH

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Die Praxis bestätigt die Theorie und zeigt das die Flexibilisierung von Biogasanlagen sowie deren Betrieb funktioniert. Der aus dem Biogas erzeugte Strom wird von flexiblen Anlagen bedarfsgerecht erzeugt und die produzierte Wärme in den entsprechenden Senken genutzt. Anlagen ohne unmittelbarer Wärmesenke können über den Bau von Satelliten-BHKW oder Biomethanerzeugung die Biogasproduktion von der Wärmenutzung räumlich entkoppeln. Dadurch können bisher unerschlossene Wärmesenken wie beispielsweise Städte von der Bioenergie erschlossen werden.

Für den Ausbau der klimaneutralen Wärmenetze müssen jedoch noch einige Restriktionen im EEG aufgehoben werden wie beispielsweise die Bestimmungen zum Bau von Satelliten-BHKW. Auch die Leistungsdeckelung für die Inanspruchnahme der Flex-Prämie hat den Ausbau der Bioenergie und somit die optimale Nutzung des Biogases bisher gebremst. Dabei ist die Flex-Prämie volkswirtschaftlich kostenneutral, da die getätigten Investitionen in den Umbau im gleichen Maße die nötigen Zuschläge in der Ausschreibung verringern.