Programm

10:00 Einführung: Politische Lage der KWK - Kohleausstieg (KAG), Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG), KWK-G
Uwe Welteke-Fabricius, Netzwerk Flexperten

10:20 Übersicht KWK-G 2020: Was ist neu? - Bericht aus Berlin
Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK

10:40 Konsequenzen für die Auslegung und Planung von KWK-Anlagen durch die Neuerungen des KWK-G 2020
Peter Ritter, EMD Deutschland GbR

11:00 Auswirkungen des BEHG auf die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen
Othmar Verheyen, Universität Duisburg-Essen

11:20 Diskussionsrunde

 12:30 Ende

Einführung: Politische Lage der KWK - Kohleausstieg (KAG), Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG), KWK-G

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Uwe Welteke-Fabricius, Netzwerk Flexperten

Diesen Sommer wurde mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes auch das KWK-G grundlegend reformiert. In der Einführung zeigte Uwe Welteke-Fabricius (Netzwerk Flexperten) die Änderungen für die Kraft-Wärme-Kopplung durch die Novellierung. Die Begrenzung der förderfähigen Vollbenutzungsstunden für (ins Netz einspeisenden) KWK-Anlagen zeigt, dass die Notwendigkeit der Flexibilisierung auch in der Politik angekommen ist. Mit dem Bonus für innovative erneuerbare Wärme und der verbesserten Förderung für Wärmespeicher und -netze sind die Optionen auch auf der Wärmeseite vielfältiger geworden. Diese sowie einige weitere Neuerungen sind ein guter Schritt in die richtige Richtung und geben nicht nur der KWK-Branche, sondern auch der Energiewende Rückenwind. Mit der Novellierung konnten jedoch nicht alle Fallstricke beseitigt werden, drei der dringendsten Änderungen aus Sicht der Flexperten sind:

Die Förderung für BHKW kleiner 50kWel muss zur Einstiegsstufe für alle BHKW werden, dafür einheitlicher Fördersatz ab 50 kWel von 4,4 ct/kWh

Hebend er Untergrenze für die Ausschreibungen von 1 MW auf 10 MW

Für einen stärkeren Anreiz zur Stromvermarktung die Steuern, Abgaben und Umlagen (StAU) an den Strompreis koppeln, kurz dynamisieren.

Mehr Details finden Sie hier in der Präsentation

 

Übersicht KWK-G 2020: Was ist neu? - Bericht aus Berlin

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Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK

Claus-Heinrich Stahl (Präsident, B.KWK e.V.) begrüßte ein Großteil der Änderungen im neuen KWK-G, zeigte jedoch auch den weiteren Reformbedarf aus Sicht des B.KWK auf. Besonders die Untergrenze von 1 MWel für den Erhalt des erneuerbaren innovativen Wärmebonuses und für die gesonderte Förderung von elektrische Wärmeerzeugern ist für viele KWK-Anlagen, die besonders im kommunalen Bereich häufig kleiner sind, viel zu hoch. Hier empfiehlt der B.KWK die Untergrenze für diese beiden Förderungen auf das gleiche Niveau wie das für die Direktvermarktungspflicht von 100 kWel zu setzen. Genaueres dazu finden Sie in den aktuellen Stellungnahmen und Meldungen vom B.KWK:

https://www.bkwk.de/kraft-waerme-kopplung/politik-gesetzgebung/

Eine Übersicht zu den Änderungen im KWK-G können auch in der Übersicht von Othmar Verheyen (Universität Duisburg-Essen) gefunden werden.

Konsequenzen für die Auslegung und Planung von KWK-Anlagen durch die Neuerungen des KWK-G 2020

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Peter Ritter, EMD Deutschland GbR

Peter Ritter (Ingenieurbüro SmartOPS und EMD) beurteilte die Änderungen aus Sicht eines Anlagenplaners und bewertete die aktuellen Geschäftsmodelle für KWK-Neuanlagen. Die meisten gängigen Geschäftsmodelle sind weiterhin attraktiv, besonders interessant sind Flexibilisierungsprojekte mit KWK-Anlagen, die in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen. Die Wärmeboni für Anlagen größer 1 MWel (Ausschreibungssegment) ermöglichen diesen eine neue Erlösquelle und eröffnen mehr Möglichkeiten bei der Planung. Ein Problem ist jedoch der starke Abfall der Förderung ab 50 kWel von 16 ct/kWh auf 6 ct/kWh macht BHKW der Größen von 50 bis 100 kW wird diese Größenklassen weiterhin wirtschaftlich unattraktiv sein lassen. Mehr dazu finden Sie hier.

Auswirkungen des BEHG auf die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen

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Othmar Verheyen, Universität Duisburg-Essen

Dem Brennstoffemissionshandelsgesetz unterliegen auch KWK-Anlagen bis 20 MWth Feuerungsleistung sowie deren Wärmeversorgung. Die Auswirkungen des CO2-Preises für die KWK-Anlagen kleiner 20 MWth hat Othmar Verheyen von der Universität Duisburg-Essen untersucht und im Workshop dargestellt.

Die erzielbaren Stromerlöse für KWK-Anlagen sind abhängig vom Börsenstrompreis. Ab welchen Preis die Anlagen aufgerufen wird hängt wiederrum von der Merit-Order ab. Wenn die CO2-Kosten anteilig auf Strom und Wärme umgelegt werden, so würde die KWK-Anlagen an weniger Stunden im Jahr abgerufen werden, was geringere Laufzeiten für die Anlage zur Folge hat. Die geringeren Laufzeiten können bei Anlagen, die zur Wärmebereitstellung aufgestellt wurden zu Engpässen bei der Wärmelieferung führen. Dies wiederum könnte zu einen verstärkten Erdgaskesselbetrieb mit deutlich höheren CO2-Emissionen führen. Die vollständige Weitergabe der gesamten CO2-Kosten an den Wärmekunden ist ebenfalls nicht möglich, da sich die verschiedenen Heizsysteme im Wettbewerb miteinander befinden. Für Bestandsanlagen ist diese Situation durchaus schwierig und diese müssen ggf. ihren Anlagenbetrieb umstellen oder zusätzlich andere Wärmeerzeuger an die Wärmenetze ankoppeln insofern möglich. Neuanlagen können mit einer ausreichend großen Dimensionierung des BHKW und Wärmespeicher die geringeren Laufzeiten durch höhere Leistung ausgleichen. Die Darstellung der genauen Berechnungen finden Sie in der Präsentation.

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