Aktuelle Rechtslage – Förderung für Ihre Anlage

Anschlussförderung für Bestandsanlagen

Mit der Anschlussförderung in der Ausschreibung auf 10 Jahre „EEG 20 + 10“ gibt es eine Perspektive auf die Betriebsjahre 21 – 30.
Betreiber bieten einen „anzulegenden Wert“ (EEG-Festvergütung).
Die günstigsten Bieter bekommen den Zuschlag, bis die ausgeschriebene Menge erfüllt ist.
Start: 1 – 3 Jahre nach Zuschlag.
Bei Zuschlag erhalten Sie für 10 Jahre Marktprämie: Gebotspreis – Monatsmittelwert + Flexzuschlag (40 €/kW PInst)
ohne feste Liefermenge (Stand heute, wird vsl. korrigiert)
ausgeschrieben werden 150 – 200 MW installierte Leistung
davon max. 50 % Bemessungsleistung (Strommenge) = reale Menge: 75 – 100 MW jährlich, kumulierend (Stand 2020)
2025 bis 2032 endet „EEG 20“ für jährlich 400 MW.
Höchstgebot für Bestandsanlagen: 16,4 Ct/kWh + Flexzuschlag

Zubaukorridor für Biogas

Für Biogas wurde im neuen EEG 2017 ein Zubaukorridor verankert, nach dem einmal jährlich eine feste Menge Biogasstrom ausgeschrieben wird: Wer seinen Strom für die EEG-Vergütungsperiode am günstigsten anbietet, bekommt den Zuschlag. Auch bestehende Anlagen dürfen sich an dieser Ausschreibung für eine Anschlussförderung am Ende ihrer 20 Jahre EEG-Vergütung beteiligen.

Für Bestandsanlagen nochmals zehn Jahre

Für Bestandsanlagen dauert die zweite Vergütungsperiode nochmals zehn Jahre, in denen die Anlage weiter Geld verdienen kann. Für diese Zeit gilt der Rechtsrahmen des EEG 2014. Die Leistung des BHKW muss dann doppelt so hoch sein wie die durchschnittlich eingespeiste Strommenge („Bemessungsleistung“). Um verbreiteten Ängsten gerecht zu werden, darf auch höchstens 50 % Mais eingesetzt werden. Dieser Wert wird weiter abgesenkt. Anders als bisher werden alle Anlagen gleich behandelt, egal welche Größe und welcher Substrateinsatz.
Die Fachwelt rechnet nun damit, dass es wegen der strengen Preisobergrenze für Neuanlagen von unter 15 Ct je Kilowattstunde, zuzüglich Flexibilitätszuschlag, kaum neue Bieter geben wird. Die Preisobergrenze für Bestandsanlagen hingegen liegt mit 16,9 Ct/kWh etwas höher und die Investitionen sind meist schon bezahlt. Demnach können die heutigen Bestandsanlagen voraussichtlich das gesamte Ausschreibungsvolumen für die Verlängerung ihrer Förderung in Anspruch nehmen. Das kann die Brücke für Biogas in eine Zukunft sein, in der die Erlöse aus dem Markt ausreichen sollen.

Wer in die Anschlussförderung nach EEG 2017 möchte, muss jetzt handeln:

  • Mit dem EEG 2017 haben Sie eine reelle Aussicht, Ihre Biogasanlage 10 Jahre länger wirtschaftlich zu betreiben.
  • Sie haben jetzt  die Chance, Ihre Anlage fit zu machen: mit Hilfe der Flexibilitätsprämie und ggf. KWK-Bonus
    • Wärmenutzung erschließen oder ausbauen
    • Stromerlöse maximieren: auf fahrplanbetrieb umstellen
    • BHKW-Kapazität bis zum Laufzeitende decken
  • Sie können ab sofort davon profitieren: höhere Einspeiseerlöse, weniger Substrateinsatz, geringere Wartungskosten
  1. In der Anschlussperiode gilt. Danach werden für jedes Kilowatt installierte BHKW-Leistung jährlich 40 € Flexibilitätszuschlag vergütet. Beim kleinsten möglichen BHKW, mit dem  Doppelten der Bemessungsleistung, bedeutet dies 0,9 Ct/kWh Flexzuschlag.
  2. Wer jetzt die maximal geförderte BHKW-Leistung installiert und durch die Flexprämie finanziert, bekommt dann in der zweiten Vergütungsperiode zusätzlich bis über 2,25 Ct/kWh Flexzuschlag. Das sind über 1,3 Ct/kWh Wettbewerbsvorteil oder Ertragsverbesserung. Im Verlauf der zehn Jahre Anschlussförderung beträgt dieser Vorteil bei einer Biogasanlage mit 500 kW Bemessungsleistung weitere 600.000 €.
  3. Wer seinen Anspruch auf Flexibilitätsprämie heute schon richtig nutzt, hat bei der Ausschreibung gravierende Vorteile.
  4. Wer sich bei der Flexibilisierung mit der Verdoppelung der Leistung begnügt, steckt am Ende der EEG-Laufzeit in einer betriebswirtschaftlichen Sackgasse.
  5. Die Flexibilitätsprämie wird nach aktueller Gesetzeslage nur gezahlt, bis 1.350 MW zugebaut sind („Flex-Deckel“). Zwar wurden davon bis Mitte 2016 erst etwa 10 % abgerufen. Doch schon vor der EEG-Novelle nahm die Investitionstätigkeit zu und der – oft falsche – Zubau verringert das noch verfügbare Kontingent. Würden nur die Hälfte der Biogasanlagen die Flexibilitätsprämie noch voll ausnutzen, müsste der Deckel auf 7.500 MW angehoben werden.
  6. Am Ende der EEG-Vergütung ist es sicher zu spät, noch in neue BHKW und die Umstellung auf bedarfsorientierte Erzeugung investieren zu wollen. Die Kosten dafür müssten in das Angebot für die zweite Vergütungsperiode eingerechnet werden. Damit wären die Chancen bei der Ausschreibung deutlich kleiner und die Investition würde zu unsicher.
  7. Betreiber, die damit noch nicht angefangen haben, und sich der Halbzeit der ersten Förderperiode nähern, sollten jetzt schnell handeln, denn die Flexprämie ist auf die Laufzeit der ersten Vergütungsperiode beschränkt. Beträgt die Restlaufzeit weniger als 10 Jahre, geht der Anspruch auf Flexprämie für diese Zeit unwiederbringlich verloren.

Weiterführende Informationen finden Sie auch bei unseren Fachartikeln

Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Broschüre