Manche Betreiber flexibilisieren durch die Herabsetzung der Bemessungsleistung. Aus verschiedenen Gründen wird nicht mehr investiert, die Fütterung gedrosselt und die Biogasproduktion zurückgefahren (passive Flexibilisierung). Zuweilen fehlen Substrate oder die Biologie macht Probleme.

Die Verringerung der Biogaserzeugung kann auch ein günstiger Weg sein, die steigenden Anforderungen an die Verweilzeit und das Lagervolumen zu erfüllen, ohne dass ein neues Gärrestlager zugebaut werden muss.

In anderen Fällen wird eine Biogasaufbereitung und -einspeisung in das Erdgasnetz installiert und die größere Menge an Biogas dafür verwendet. Damit kann die bisherige BHKW-Leistung für weniger Bemessungsleistung vor Ort flexibel eingesetzt werden

Die ungenutzte elektrische Leistung gilt auch bei Herabsetzung der Einspeisung als Zusatzleistung im Sinne der Flexibilitätsprämie und wird bis zu 10 Jahre lang mit der Flexibilitätsprämie entgolten. Die entfallende EEG-Vergütung von etwa 20 Ct/kWh abzüglich Erzeugungskosten für den nicht erzeugten Biogasstrom wird allerdings durch die Flexibilitätsprämie von unter 1,5 Ct/kWh bei Weitem nicht ausgeglichen.