Insbesondere eine konsequente Flexibilisierung bedeutet wesentliche Änderungen an der bestehende Anlage. Bei einer Biogasproduktion von mehr als 1,2 Mio Nm³ muss dies nach BImSchG genehmigt werden. Das Verfahren erfordert, die gesamte Anlage auf aktuelle Anforderungen zu prüfen und nachzurüsten. Das ist häufig eine angstbesetzte Hürde, weil Teile von älteren Anlagen den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.

Wenn Lücken in der Sicherheitstechnik oder die Genehmigungspflicht dem Flexibilisierungsprojekt zunächst entgegen stehen, sollte man sich fragen, ob der Anlass sogar positiv genutzt werden kann, um die Anlage auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Wenn eine Anpassung an neue Regelungen zukünftig ohnhin unumgänglich ist, dann kann die Flexibilisierung ein günstiger Anlass zur Modernisierung sein. Damit können Kosten für Stückwerk gespart, Risiken und Haftungsprobleme vermieden werden.

Ein Verfahren nach BImSchG hat zudem die positive Wirkung, dass damit alle Anforderungen gebündelt geprüft und bei Erteilung der Genehmigung auch rechtverbindlich bestätigt werden.