Darüber hinaus wurde der Zubau von Blockheizkraftwerken an landwirtschaftlich privilegierten Anlagen erleichtert. Im Mustererlass zum BauBGÄndG 2013 wurden im Punkt 3.4 Biomasseanlagen (§ 35 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe d) die Beschränkung der elektrischen Leistung aufgehoben. Damit muss für ein größeres BHKW zur Flexibilisierung kein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Biogasmenge bleibt auf 2,3 Mio. Nm³ begrenzt.

Die EEG-Clearingstelle klärte außerdem der mit der Empfehlung 2012/19 in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 262/12 ) den Anlagenbegriff so, dass ein neues, hinzugebautes BHKW zum Bestandteil der bestehenden Anlage wird. Es ändert sich weder die Vergütung noch der Inbetriebnahmezeitpunkt der Gesamtanlage. Lediglich der Anspruch auf Flexibilitätsprämie kommt hinzu.

Für Altanlagen, die nicht verändert werden, gilt meist Bestandsschutz oder langjährige Übergangsregelfristen. Für Biogasanlagen, die flexibilisiert werden sollen, muss jedoch in der Regel eine Genehmigung nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetz) durchgeführt werden. Für eine neue BImSch-Genehmigung und einen langfristigen Betrieb werden Betreiber auch die inzwischen erlassenen Regelungen umsetzen müssen, wie z.B.

  • Sicherheitsauflagen nach BetrSichVO, Gefährdungsbeurteilung, Ex-Schutz, u.v.m.
  • Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Verbindung mit den TRwS 792 zu JGS-Anlagen (Jauche, Gülle Sickerwasser) fordert Umwallungen und ähnliche der Düngemittelverordnung (DüV), eine Lagerkapazität von 6 – 9 Monaten für Gärprodukte, verbietet aber gleichzeitig Erdbecken für deren Lagerung,
  • Das EEG fordert u.a. eine hydraulische Verweilzeit von 150 Tagen und eine gasdichte Abdeckung auf allen neuen Substratbehältern.
  • Für neue BHKW, aber später auch für Bestandsanlagen sind schärfere Abgasgrenzwerte (nach MCP-Richtlinie) für Formaldehyd, Kohlenmonoxid und Stickoxide zu erwarten, was voraussichtlich den Einbau von SCR-Katalysatoren unumgänglich macht. Bei Bau neuer BHKW können diese  großvolumigen Filter zumindest eingeplant oder gleich eingebaut werden.
  • Die Mittelspannungsrichtlinie stellt neue Anforderungen an die Zertifizierung von elektrischen Anlagen und neuen BHKW.
  • Wird der Biogasspeicher auf ein Volumen von über 7.700 m³ vergrößert, was der Grenze von 10 to Lagermenge entspricht, dann muss zudem ein Störfallplan nach StörfallVO aufgestellt werden.

Bestehende Anlagen setzen sich mit der Flexibilisierung dem Druck zur Nachbesserung aus und verzichten auf den Bestandsschutz. Wer jedoch eine Biogasanlage langfristig betreiben will, muss etwaige Defizite ganz sicher noch beseitigen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur stetigen Erfüllung aktueller Auflagen besteht zwar noch nicht, wird aber von Fachleuten nicht ausgeschlossen.