Bioenergie - Energie vom Land

Die landwirtschaftliche Rentenbank (LR) finanziert mit ihrem Förderprogramm „Energie vom Land" Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der EU-Definition sein.

Gefördert werden Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen (Nummer 255):

Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie. Das sind zum Beispiel Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe oder Nahwärmenetze

Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion

Zu LR-Basis Konditionen werden gefördert (Nr. 256):

  • Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen
  • Windenergieanlagen
  • Bürgerwindparks
  • tätige Beteiligungen an Unternehmen der Windenergieproduktion sowie
  • Investitionen in die Speicherung und Verteilung des Stroms vorgenannter Erzeugungsanlagen

Art und Höhe der Förderung

Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden.

Förderzuschuss

Die Rentenbank kann zusätzlich zu dem zinsgünstigen Darlehen einen Förderzuschuss gewähren. Die Höhe des Darlehens dient in diesem Fall als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Förderzuschusses. Ob und in welcher Höhe ein Förderzuschuss gewährt wird, kann dem jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben der Rentenbank entnommen werden.

Konditionen

Die aktuellen Konditionen sind über das Internet erhältlich. Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Die Darlehen werden von der Rentenbank zu 100 Prozent ausgezahlt.

Antragsstellung

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die vom Kreditnehmer gewählte Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Sofern die aktuellen Konditionen der Rentenbank dies vorsehen, wird mit dem Antrag für das Darlehen gleichzeitig ein Antrag auf Gewährung eines Förderzuschusses gestellt.